wir befinden und gerade in der Umstellung auf eine Privat- bzw. Selbstzahlerpraxis. Daher nehmen wir keine neuen Verordnungen mehr von den Gesetzlichen Krankenkassen an.
Auf Grundlage der Zusatzqualifikation Heilpraktiker in Physiotherapie
sind wir berechtigt Befunde zu erheben und Diagnostik durchzuführen. Meist kann in derselben Sitzung mit der Therapie angefangen werden. Somit ist eine ärztliche Verordnung nicht notwendig. Je nach Krankenkasse und bestehender Zusatzversicherung sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie die Kosten übernimmt oder zahlen Sie selbst.